War für unsere germanischen Vorfahren der saure "Ur"-Apfel eine begehrenswerte Frucht, so sind wir seither ganz schön anspruchsvoll geworden. Längst nicht alle geernteten Äpfel gelangen daher als "Tafeläpfel" in die Geschäfte, sondern nur solche, die den gesetzlichen Handelsklassen entsprechen:

Handelsklasse Extra Spitzenqualität. Fehlerlose Früchte, typisch in Form, Größe und Färbung, unverletzter Stiel.
I Früchte dürfen die Typengröße geringfügig unterschreiten. Leichte Schalen- und Stielfehler sowie Farbabweichungen sind zugelassen. Das Fruchtfleisch muss einwandfrei sein.
II Fruchtgröße ist festgelegt. Fehler von Form und Färbung sind zulässig. Der Handelswert darf nicht wesentlich gemindert sein.

Alle Äpfel, die diesen Maßstäben nicht genügen, werden an die Industrie abgesetzt und vor allem zu Apfelsaft, aber auch zu Apfelwein, -most, Obstessig, Apfelmus und -mark, Sirup und Apfelpektin (Gelierstoff) verarbeitet.